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17. August 2010

Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz

Unfälle verhüten, statt erleiden, ist menschlich und wirtschaftlich das einzig Sinnvolle.

Unfallverhütung hat denn auch für den Gesetzgeber erste Priorität. Seit 1984 regelt ein Gesetz - das Unfallversicherungsgesetz (UVG)  - die Arbeitssicherheit. Darum ist es wichtig, dass ein zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane koordiniert - die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.

Haben Sie in Ihrer Institution diese Richtlinien bereits umgesetzt? Weitere Informationen finden Sie hier.


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