zurück zur Übersicht
17. August 2010
Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz
Unfälle verhüten, statt erleiden, ist menschlich und wirtschaftlich das einzig Sinnvolle.
Unfallverhütung hat denn auch für den Gesetzgeber erste Priorität. Seit 1984 regelt ein Gesetz - das Unfallversicherungsgesetz (UVG) - die Arbeitssicherheit. Darum ist es wichtig, dass ein zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane koordiniert - die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.
Haben Sie in Ihrer Institution diese Richtlinien bereits umgesetzt? Weitere Informationen finden Sie hier.
zurück zur Übersicht